Für Ihre angebrachten Kaltwasser-Zwischenzähler ist der Zwischenzählerstand für 2023 nach Ablauf des Erhebungszeitraumes schriftlich innerhalb von 14 Tagen, spätestens bis zum 15.01. des Folgejahres beim Steueramt der Gemeinde Moormerland einzureichen. Die elektronische Einreichung des Antrages per E-Mail an steueramt@moormerland.de ist ebenfalls möglich.
Der Zählerstand des Hauptwasserzählers ist wie gewohnt beim Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen-Hesel einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass verspätet eingegangene Anträge auf Absetzung von Abwassermengen bei der Abrechnung der Abwassergebühren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Bruns, Tel.: 04954 801162 und Frau Tunc, Tel.: 04954 801204 selbstverständlich zur Verfügung.