(gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 2 Abs. 1 (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland am 11.11.2020 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „2. Norderwieke“ beschlossen hat. Es findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB Anwendung. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Im Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.02.2023 wurde dem Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „2. Norderwieke“ nebst Begründung zugestimmt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die Nutzung von Anlagen zur Entwicklung regenerativer Energien auf Dächern und Außenwänden ohne Einschränkungen ermöglicht werden.
Die Beteiligung erfolgt in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet aufgrund § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherungsgesetz – PlanSiG).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „2. Norderwieke“ nebst Begründung zusätzlich in der Zeit vom 15.03.2023 bis 17.04.2023 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Die Bekanntmachung aus der Ostfriesen Zeitung finden Sie HIER
Moormerland, den 07.03.2023
Der Bürgermeister
Schulz