Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat am 28.06.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50 – Teilbereich III beschlossen. Das Bauleitplanverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Am 28.06.2023 wurde durch den Verwaltungsausschuss dem Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III mit Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III ist die Festsetzung einer neuen Maßnahmen Fläche. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Leer auf den Planungsfehler hinsichtlich der bereits belegten Kompensationsfläche hingewiesen. Die durch Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. W 50 Teilbereich III vorbereiteten, naturschutzrechtlichen Eingriffe werden mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III auf dem Flurstück 15/139, Flur 4 der Gemarkung Veenhusen umgesetzt. Die Kompensationsmaßnahme, Anpflanzung von 12 Obstbäumen wurde bereits umgesetzt. Die genaue Abgrenzung ist dem Geltungsbereich zu entnehmen. Naturschutzrechtliche Eingriffe werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50 Teilbereich III nicht vorbereitet. Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
Die Beteiligung erfolgt in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet aufgrund § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherungsgesetz – PlanSiG).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 50-Teilbereich III mit Begründung zusätzlich in der Zeit vom 26.09.2023 bis 27.10.2023 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Sehen Sie HIER die Bekanntmachung aus der OZ
Moormerland, den 18.09.2023
Der Bürgermeister
Schulz