Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A

für die Grundstücke Westerwieke 132-138 (Flurstücke 4/7, 4/9, 4/10, 4/15, 4/16, 4/17, 4/18 der Flur 7 der Gemarkung Jheringsfehn)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland in seiner Sitzung am 22.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des o. a. Bauleitplanes beschlossen hat. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB findet Anwendung. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Im Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.06.2023 wurde dem Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6A nebst Begründung zugestimmt und eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden für den parallel entstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6B zur Ansiedlung eines Nahversorgers. Um die Stellplatzsituation eigenständig in den beiden vorhabenbezogenen Bebauungsplänen abbilden zu können ist das Planungsziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6A, die Anpassung des Geltungsbereiches.

Die Beteiligung erfolgt in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet aufgrund § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherungsgesetz – PlanSiG).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6A nebst Begründung, Vorabzug der 1. Änderung zum Erlaubnisantrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Schalltechnischen Gutachten zusätzlich in der Zeit vom 31.08.2023 bis 04.10.2023 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen können im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Die Bekanntmachung aus der OZ, finden Sie HIER

 

Moormerland, den 24.08.2023

Der Bürgermeister

Schulz