Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 30 nebst örtlicher Bauvorschriften für ein Gebiet im Bereich Rosen-, Ginster-, Flieder- und Wacholderweg, angrenzend zur Königsstraße
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland am 11.02.2026 die Aufstellung des o. a. Bauleitplanes nebst örtlicher Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beschlossen hat. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll das Planungsziel verfolgt werden, eingetretenen Fehlentwicklungen hinsichtlich der Dimensionierung von Bauvorhaben des Ortsbildcharakters entgegen zu wirken.
Der Geltungsbereich ist in diesem Übersichtsplan dargestellt.
Die Bekanntmachung aus der Ostfriesenzeitung finden Sie HIER.
Moormerland, den 09.06.2026
Der Bürgermeister
Schulz