Gemeinde Moormerland Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6B für einen Bereich Ecke Westerwieke / Schmiedestraße für die Flurstücke 4/14, 4/15 und 4/17 der Flur 7, Gemarkung Jheringsfehn
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland in seiner Sitzung am 25.11.2020 mit Ergänzung am 22.09.2021 die Aufstellung des o. a. Bauleitplanes beschlossen hat. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.06.2023 wurde dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nebst Begründung zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Nahversorgers und Wohnraum geschaffen werden mit dem Ziel die Versorgungslücke im Ort zu schließen.
Die Beteiligung erfolgt in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet aufgrund § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherungsgesetz — Plan- SiG).
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6B nebst Vorentwurf Begründung, Vorabzug der 1. Änderung zu Erlaubnisantrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umweltbericht, Biotoptypenkarte, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischem Gutachten zusätzlich in der Zeit vom 31.08.2023 bis 04.10.2023 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV — Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags — mittwochs von 8.30-12.30 Uhr, donnerstags von 14.30-17.00 Uhr, freitags von 8.30-12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können im Internet unter Bauleitplanung // Gemeinde Moormerland und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU- DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegen- über erforderlich sind.
Die Bekanntmachung aus der OZ, sehen Sie HIER
Moormerland, den 24.08.2023
Der Bürgermeister Schulz