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landschaft in Moomerland

Moin in Moormerland

Teileinziehung Gemeindestraßen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat mit Wirkung vom 19.06.2025 die Teileinziehung der Widmung einer Teilstrecke sowie gesamten der folgenden nach § 47 Abs.1 NStrG geltenden Gemeindestraßen durch die Widmungsbeschränkung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Vorschriftzeichen 250), „Verbot für Reiter“ (Vorschriftszeichen 259-51) sowie „Verbot für Fußgänger“ (Vorschriftszeichen 259) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und (Vorschriftszeichen 1026-36), „Anlieger frei“ (Vorschriftszeichen 1020-30) für den temporären Zeitraum vom 15.04. bis 15.07. gemäß § 8 Abs.1 NStrG beschlossen:

1. Leidsweg

2. Heikelandsweg

3. Strangeweg

Die öffentliche Bekanntmachung sowie eine Übersicht der Flächen finden Sie im nachfolgenden Link.

Öffentliche Bekanntmachung

Übersichtskarte