Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Der Rat der Gemeinde Moormerland hat mit Wirkung vom 19.06.2025 die Teileinziehung der Widmung einer Teilstrecke sowie gesamten der folgenden nach § 47 Abs.1 NStrG geltenden Gemeindestraßen durch die Widmungsbeschränkung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Vorschriftzeichen 250), „Verbot für Reiter“ (Vorschriftszeichen 259-51) sowie „Verbot für Fußgänger“ (Vorschriftszeichen 259) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und (Vorschriftszeichen 1026-36), „Anlieger frei“ (Vorschriftszeichen 1020-30) für den temporären Zeitraum vom 15.04. bis 15.07. gemäß § 8 Abs.1 NStrG beschlossen:
1. Leidsweg
2. Heikelandsweg
3. Strangeweg
Die öffentliche Bekanntmachung sowie eine Übersicht der Flächen finden Sie im nachfolgenden Link.