Fachbereich III Ordnung/Bildung
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch. Unsere Standesbeamten geben Ihnen gerne Auskunft zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
Aufgabenbereiche
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Namenserteilung
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