Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.
Mit der Ausbildungsprämie können Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten befristet für das Ausbildungsjahr 2020/21 einen Zuschuss erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
Die Erste Förderrichtlinie enthält:
- Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen den Betrieben auf der Internetseite der Arbeitsagentur (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern) zur Verfügung.