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Vergabeverfahren der Gemeinde Moormerland

Vergabenummer

Titel

Enddatum

S-MMLD-2024-0044

Radwegbeleuchtung an der K7 – BA I.

14.05.2024, 14:00 Uhr

S-MMLD-2024-0034

Ausbau Graf-Enno-Straße

17.05.2024,11:00 Uhr

S-MMLD-2024-0035

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Zimmerarbeiten

29.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0036

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Fliesenarbeiten

29.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0037

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Estricharbeiten

29.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0038

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Bodenbelagsarbeiten

29.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0043

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Wärmeversorgungsanlagen

29.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0039

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Tischlerarbeiten

30.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0040

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Maler- und Tapezierarbeiten

30.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0041

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Mobile Trennwände

30.05.2024, 13:00Uhr

S-MMLD-2024-0042

Neubau Feuerwehr Jheringsfehn - Bauendreinigung

30.05.2024, 13:00Uhr

​​​​​​Für den Neubau des Rathauses (1. Bauabschnitt) wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:

  • Bauhauptarbeiten; Grundleitungen; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Aufzugsanlage; Scherenhubtisch

Für den Neubau der Feuerwehr Jheringsfehn wurden folgende Gewerke bereits veröffentlicht:

  • Erd-, Kanalisations- und Pflasterarbeiten; Rohbauarbeiten; Fenster und Außentüren; Blitzschutz- und Erdungsanlage; Stahlbau, Dach und Wand

Für die Erweiterung der Grundschule Warsingsfehn-West wurden folgende Gewerke beauftragt:

  • Bauhauptarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen
  • Bauhauptarbeiten; Dachdeckungsarbeiten; Metallbauarbeiten (Außenfenster/Innenelemente); Tischlerarbeiten (Innentüren/Kunststofffenster); Trockenbauarbeiten; Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten; Erd- und Pflasterarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Elektroinstallation sowie Sanitär/Heizung

II. Informationen über geplante Vergaben

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen fortlaufend über geplante Vergaben zu informieren:

Gemäß § 20 Abs. 4 (VOB/A) über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

III. Informationen nach Zuschlagserteilung

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen nach Zuschlagserteilung zu informieren:

1. Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

2. Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 3 Abs. 3 NWertVO bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

3. Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bei  Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.

Ansprechpartner/in

Herr M. Müller
Amtsleiter Rechtsamt

Frau I. Franken
Vergaben