Fragen & Antworten zur Kindergarten-Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind in einem unserer Kindergärten anmelden wollen, haben wir hier in dem folgenden Dokument die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Anmeldung zusammengestellt:

Link zu: Fragen und Antworten rund um die Anmeldung in einem Kindergarten

Die wichtigsten Informationen sind auch im Folgenden zu finden:

Bis wann muss die Anmeldung erfolgt sein?
Der Anmeldezeitraum endet landkreisweit am 29. Februar eines Jahres. Bis dann muss die Anmeldung spätestens erfolgt sein.

Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 01.08.

Wo bekomme ich das Anmeldeformular?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Link zur Anmeldung

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich bitte telefonsich bei Frau Cordes (04954-801-224)

Kann ich mein Kind auch direkt im Kindergarten anmelden?
Nein, ab dem 01.03.2023 werden die Anmeldungen für die Kindergärten in Moormerland zentral im Rathaus erfasst und bearbeitet.

Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Gelegenheit, sich die Kindergärten vor einer Anmeldung anzuschauen. Entsprechend können Termine mit den Einrichtungsleitungen vereinbart werden.

Wie werden die Online-Anmeldungen ausgewertet?
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Anmeldesituation entsprechend der angegebenen Wunschoptionen und unter Berücksichtigung der Vorgaben Satzung über die Nutzung der gemeindlichen Kindergärten zur Platzvergabe und der freien Plätze mit den Einrichtungsleitungen abgestimmt.

Im Anschluss werden die Aufnahmebestätigungen mit den entsprechenden Vertragsunterlagen durch die aufnehmende Einrichtung voraussichtlich im April/Mai an die Eltern verschickt.

Wie hoch sind die Entgelte für die Kinderbetreuung?

Seit dem 01.08.2018 sind Kinder ab dem Monat, in dem sie 3 Jahre alt werden, für eine Betreuungszeit bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei. Hinweise zur Entgeltfestsetzung finden Sie unter:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindergärten der Gemeinde Moormerland