Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt

Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Eisenbahn-Bundesamt ab dem 20. November 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 02. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung ist ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de.


Lärmaktionsplan Stufe 4 - Phase 2

Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 2 gem. § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die Kommunen werden in der Richtlinie dazu verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 muss vollständig und pünktlich bis zum 18.07.2024 erstellt und beschlossen werden.

Dazu ist jetzt die Mitwirkung der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2) erforderlich.

Der Entwurf der Stufe 4 des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 28.02.2024 bis einschließlich dem 28.03.2024 im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Einreichung von Hinweisen und Anregungen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Information der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Lärmaktionsplan Stufe 4 - Phase 1

Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1 gem. § 47 d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die Kommunen werden in der Richtlinie dazu verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben.

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 muss vollständig und pünktlich bis zum 18.07.2024 erstellt und beschlossen werden.

Dazu ist jetzt die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 1) erforderlich.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Stufe 4 werden in der Zeit vom 01.11.2023 bis einschließlich dem 15.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Hinweise und Anregungen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung einzureichen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Einreichung von Hinweisen und Anregungen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Information der Privatperson gegenüber erforderlich sind.


Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung startet das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger. In der Zeit vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Weitere Informationen und die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1


Bekanntmachung des Beschlusses über den Lärmaktionsplans (Stufe 3) gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan (Stufe 3) auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments sowie des § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Auf dieser Seite, befindet sich der dazugehörige Beschluss in PDF Format.

Moormerland, den 13.07.2019

Die Bürgermeisterin

Stöhr