Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung startet das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger. In der Zeit vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Weitere Informationen und die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1


Bekanntmachung des Beschlusses über den Lärmaktionsplans (Stufe 3) gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 20.06.2019 den Lärmaktionsplan (Stufe 3) auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments sowie des § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Auf dieser Seite, befindet sich der dazugehörige Beschluss in PDF Format.

Moormerland, den 13.07.2019

Die Bürgermeisterin

Stöhr