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Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung vom 03.09.2025 - 06.10.2025


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 dem Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung analog zu § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung in der Zeit vom 03.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 hier veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht für alle interessierten Menschen die Möglichkeit, den vorgenannten Entwurf durch Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland während der Öffnungszeiten
(montags, dienstags, mittwochs, freitags 08:30 – 12:30 Uhr sowie donnerstags 14:30 – 17:00 Uhr) im Dezernat IV – Bauen und Planen, Einsicht zu nehmen.

Den Entwurf des Endberichts sowie die Bekanntmachung finden Sie hier. Parallel finden Sie hier die Gebietseinteilung und die dazugehörige Legende verlinkt.


Während der Veröffentlichungsfrist wird allen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und sie zu erörtern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse waermeplanung@moormerland.de abgegeben werden. Sofern erforderlich, können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben können.


Die Gemeinde Moormerland verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, sofern diese mit einer Stellungnahme abgegeben werden. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet erfolgt nicht. Eine Weitergabe
personenbezogener Daten an politische Gremien ist möglich, sofern und soweit die Weitergabe erforderlich ist, um eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können. Werden Stellungnahmen anonym abgegeben, kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nicht erfolgen.


Was ist "Kommunale Wärmeplanung"?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen. (Quelle: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN))

Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im §20 des Niedersächsischen Klimagesetzes verankert (NKlimaG).


Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Moormerland

Kommunen sind die entscheidenden  Akteure für die Wärmewende. Mit der Wärmeplanung haben sie ein strategisches Instrument zur Hand, die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung aktiv zu gestalten und zu steuern.

Die Gemeinde Moormerland ist sich ihrer wichtigen Rolle und Verantwortung in der Wärmewende bewusst und hat sich deswegen für die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans entschieden.

Das Vorhaben „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Moormerland“ (Förderkennzeichen: 67K26858; Förderzeitraum: 01.07.2024 - 31.12.2025) wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH umgesetzt.

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist in 4 Sektoren aufgeteilt:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenarioentwicklung
  • Umsetzungsstrategie.

Ziel ist es den Wärmeplan für die Gemeinde Moormerland zum Ende 2025 zu finalisieren und im Rat zu verabschieden.


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zur konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.


Ergebnisse/Präsentationen

20. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung am 12.06.2025, 19:00 Uhr

Am 12.06.2025 fand die Vorstellung der Bestands- & Potenzialstudie im Rahmes des Ausschusses für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung statt. Die Präsentation finden Sie hier.

21. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung am 21.08.2025, 19:00 Uhr

Am 21.08.2025 wurden im Ausschuss für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier.