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Information zum geplanten Ausbau der Rorichmoorer Straße

Am 10.04.2025 fand die Anliegerversammlung für den Ausbau der Rorichmoorer Straße im Rathaus der Gemeinde Moormerland statt. In diesem Zuge wurden zwei möglich Ausbauvarianten präsentiert und zu den anfallenden Kosten und Beiträgen informiert. 

In seiner Sitzung am 19.06.2025 entschied sich der Gemeinderat für den Ausbau der Rorichmoorer Straße als Fahrradstraße. 

Im Folgenden haben wir noch einmal die wichtigsten Informationen zum Ausbau für Sie zusammengefasst.

 

1. Die Ausbauvarianten 

 

I. Fahrradstraße

  • Innerörtliche Straße gemäß Regelwerk H RSV (Hinweise Radschnellverbindungen u. -vorrangrouten – Ausgabe 2021)
  • Kategorie innerörtl. Radverbindung (IR) mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe (IV bis V) 
  • Angenommener Begegnungsfall Pkw/Lkw – Mindestbreite 5,40 m - gewählt 5,50 m
  • Gemeinsame Nutzung für mehrere Verkehrsarten, Vorrang für den Radverkehr
  • Verkehrsbelastung < 2.500 Kfz/24h
  • Tempo 30 km/h 
  • Radverkehr und Fußgänger auf der Fahrbahn

 

Es handelt sich um Planungsentwürfe. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese noch verändern können.

Die Pläne für die Ausbauvariante können im Anhang heruntergeladen und eingesehen werden. 

Sofern Anmerkungen oder Fragen zu der technischen Ausbauvariante bestehen, wenden Sie sich gerne an:

Herr Gerdes 

Telefon: 04954/801163

Mail: u.gerdes(at)moormerland.de

 

2. Welche Kosten fallen gemäß aktueller Kostenschätzung an?

 

I. Fahrradstraße

Gesamtkosten: 4.080.000,00 €

Straße: 4.037.000,00 €

Beleuchtung: 43.000,00 €

Es handelt sich um eine erste Kostenschätzung ohne die Berücksichtigung von Fördermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten noch verändern können.

 

3. Wie wird die Baumaßnahme finanziert? 

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

a. Beleuchtung 

Anteil Gemeinde: 10 %           

Anteil Anlieger: 90 % 

Es handelt sich um eine erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

b. Straße 

Anteil Gemeinde: 75 %           

Anteil Anlieger: 25 % 

Es handelt sich um eine Erneuerung der Fahrbahn nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland. 

c. Fördermittel

Aktuell prüft die Gemeinde Moormerland, ob für die Maßnahme Fördermittel genutzt werden können. Bisher liegen keine Förderzusagen vor. 

In Frage kommen könnten Fördermöglichkeiten für die Bushaltestellen und den Bau der Fahrradstraße. 

Ob die Fördersumme den Anliegern, der Gemeinde, oder beiden zu gleichen Teilen zugutekommt, ergibt sich in der Regel aus der jeweiligen Förderrichtlinie. 

 

4. Wie errechnet sich der für die Anlieger anfallende Beitrag? 

Die Ermittlung der Anliegerbeiträge richtet sich bei der Neuerrichtung der Beleuchtung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 

Die Beiträge für die Straße werden gemäß dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland errechnet.  Hier ist zu beachten, dass sich die Satzung seit der letzten Anliegerversammlung 2017 geändert hat, insbesondere die Vorverteilung nach Frontmetern entfällt. 

Beide Satzungen können hier eingesehen werden: 

https://www.moormerland.de/rathaus/ortsrecht/bauwesen .

Konkrete Kostenbeispiele können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da zu viele Variablen in der Berechnung zu Irritationen und fehlerhaften Annahmen führen könnten.

 

5. Wie gestaltet sich die Zahlung der Beiträge?

Nach Fertigstellung der Maßnahme und Eingang der letzten Rechnung bei der Gemeinde werden die konkreten Beiträge ermittelt und Bescheide an die Anlieger versendet. Die Frist zur Zahlung beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. 

Falls dieses für Anlieger nicht möglich ist, kann eine Verrentung oder Stundung beantragt werden. 

 

6. Wie geht es nun mit dem Straßenausbau weiter?

Ursprünglich war geplant die Arbeiten Ende 2025 bzw. Anfang 2026 aufzunehmen. Leider konnte der ursprüngliche Zeitplan aufgrund von Verzögerungen nicht eingehalten werden. Die entstandenen Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, dass die Ingenieurbüros derzeit aufgrund einer Vielzahl laufender kommunaler Projekte einer erheblichen Arbeitsüberlastung unterliegen. Darüber hinaus sind die Personalkapazitäten aller extern eingebundenen Beteiligten bereits vollständig ausgelastet und insgesamt nicht ausreichend, um die vorgesehenen Leistungen innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitrahmens erbringen zu können. Infolgedessen wird die Baumaßnahme insgesamt auf das nächste Jahr verlegt.

Aktuell laufen die notwendigen Vorarbeiten für den geplanten Straßenausbau. Im Moment werden verschiedene Vorarbeiten durchgeführt, die notwendig sind, um eine vorschriftsgemäße Ausführung sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Streckengutachtens, welche als Grundlage für die detaillierte Planung der späteren Bauausführung dient.

Sobald diese vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind, kann das beauftragte Ingenieurbüro die Ausschreibungsunterlagen final ausarbeiten. Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, die Ausschreibung voraussichtlich im Januar 2026 zu veröffentlichen. 

Daher könnte die Auftragserteilung für die Bauleistungen bereits im Frühjahr 2026 erfolgen. Auf dieser Basis geht die Gemeinde Moormerland derzeit davon aus, dass die eigentlichen Ausführungsarbeiten im 2. oder 3. Quartal des kommenden Jahres beginnen können.    

  

Sofern Fragen zu den Kosten, oder Beiträgen bestehen, wenden Sie sich gerne an:

Frau Buß

Telefon: 04954/801161

Mail: a.buss(at)moormerland.de

 

Planungsentwurf Fahrradstraße