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Moin in Moormerland

Information zum Ausbau der Rorichmoorer Straße

In seiner Sitzung am 19.06.2025 entschied sich der Gemeinderat der Gemeinde Moormerland für den Ausbau der Rorichmoorer Straße als Fahrradstraße. Nun steht die Ausführung der Baumaßnahme an. 

Im Folgenden haben wir deshalb die wichtigsten Informationen zum Ausbau für Sie zusammengefasst.

1. Wie erfolgt der Ausbau? 

Der Ausbau erfolgt in Form von einer Fahrradstraße. Das bedeutet konkret: 

  • Innerörtliche Straße gemäß Regelwerk H RSV (Hinweise Radschnellverbindungen u. -vorrangrouten – Ausgabe 2021)
  • Kategorie innerörtl. Radverbindung (IR) mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe (IV bis V) 
  • Angenommener Begegnungsfall Pkw/Lkw – Mindestbreite 5,40 m - gewählt 5,50 m
  • Gemeinsame Nutzung für mehrere Verkehrsarten, Vorrang für den Radverkehr
  • Verkehrsbelastung < 2.500 Kfz/24h
  • Tempo 30 km/h 
  • Radverkehr und Fußgänger auf der Fahrbahn. 

Die aktualisierten Pläne für den Ausbau können nachstehend heruntergeladen und eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Ausführung noch Änderungen ergeben können, sofern diese technisch notwendig sind. 
Sofern Fragen zu der technischen Ausbauvariante bestehen, wenden Sie sich gerne an:

Herr Gerdes
Telefon: 04954/801163
Mail: u.gerdes(at)moormerland.de 

 

2. Welche Kosten fallen gemäß aktueller Kostenschätzung an?

Gesamtkosten: 4.080.000,00 €
Straße: 4.037.000,00 €
Beleuchtung: 43.000,00 €
Es handelt sich um eine erste Kostenschätzung ohne die Berücksichtigung von Fördermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten noch verändern können.

 

3. Wie wird die Baumaßnahme finanziert? 

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

a. Beleuchtung 

Anteil Gemeinde: 10 %
Anteil Anlieger: 90 %
Es handelt sich um eine erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

b. Straße 

Anteil Gemeinde: 75 %
Anteil Anlieger: 25 % 

Es handelt sich um eine Erneuerung der Fahrbahn nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland. 

c. Fördermittel

Für die Errichtung der Bushaltestellen wurden der Gemeinde Moormerland Fördermittel bewilligt. Es handelt sich bei der Förderung um die ÖPNV-Förderung der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH und eine Aufstockungsförderung des Landkreis Leer. 

Des Weiteren hat die Gemeinde Moormerland bereits im April 2025 einen Antrag für eine Förderung durch das Sonderprogramm Stadt und Land bei der NBank gestellt. Hierbei handelt es sich um Fördermittel für konkrete Maßnahmen, welche ausschließlich die Fahrradstraße betreffen (z.B. Beschilderung, oder Markierung). Leider liegt uns noch keine Entscheidung seitens der Förderstelle vor. Es ist jedoch sichergestellt, dass auch vor einer Entscheidung der Förderstelle, förderunschädlich mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann.

 

4. Wie errechnet sich der für die Anlieger anfallende Beitrag? 

Die Ermittlung der Anliegerbeiträge richtet sich bei der Neuerrichtung der Beleuchtung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 
Die Beiträge für die Straße werden gemäß dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland errechnet. Hier ist zu beachten, dass sich die Satzung seit der letzten Anliegerversammlung 2017 geändert hat, insbesondere die Vorverteilung nach Frontmetern entfällt. 

Beide Satzungen können hier eingesehen werden: 

https://www.moormerland.de/rathaus/ortsrecht/bauwesen.

Konkrete Kostenbeispiele können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da zu viele Variablen in der Berechnung zu Irritationen und fehlerhaften Annahmen führen könnten.

 

5. Wie gestaltet sich die Zahlung der Beiträge?

Nach Fertigstellung der Maßnahme und Eingang der letzten Rechnung bei der Gemeinde werden die konkreten Beiträge ermittelt und Bescheide an die Anlieger versendet. Die Frist zur Zahlung beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
Falls dieses für Anlieger nicht möglich ist, kann eine Verrentung oder Stundung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Beitragsbescheid.

Sofern Fragen zu den Kosten, oder Beiträgen bestehen, wenden Sie sich gerne an:

Frau Buß
Telefon: 04954/801161
Mail: a.buss(at)moormerland.de

oder 

Frau Schmidt
Telefon: 04954/801152
Mail: i.schmidt(at)moormerland.de

 

6. Wie geht es nun mit dem Straßenausbau weiter?

Die Auftragserteilung für die Bauleistungen ist im Juni 2026 erfolgt. Die beauftragte Firma wird die Arbeiten nach aktuellem Stand in der 34. Kalenderwoche aufnehmen und strebt an diese im I. Quartal 2027 fertig zu stellen.

Um die Einschränkungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in Teilabschnitten ausgeführt. Die Anlieger werden über die jeweiligen Sperrungen der Teilabschnitte frühzeitig durch Wurfzettel informiert. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass es während der gesamten Bauphase zu Behinderungen und Einschränkungen kommen kann.