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landschaft in Moomerland

Moin in Moormerland

Vergabeverfahren der Gemeinde Moormerland


​​​​​​Für den Neubau des Rathauses (1. Bauabschnitt) wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:

  • Bauhauptarbeiten; Grundleitungen; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Aufzugsanlage; Scherenhubtisch; Heizungs- und Lüftungsarbeiten; Sanitärarbeiten; Elektroinstallationsarbeiten; Photovoltaikanlage; Tischlerarbeiten (Holzfenster); Dachabdichtungsarbeiten; Erd-, Pflaster- und Kanalbauarbeiten; Fassadenbekleidung/Zinkscharen; Trockenbauarbeiten; Mobile Trennwand; Fliesenarbeiten; Tischlerarbeiten (Zargen/Innentüren), Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten

Für die Erweiterung der Kita Jheringsfehn wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:

  • Erd- und Abbrucharbeiten; Pfahlgründungsarbeiten; Rohbauarbeiten; Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik; Elektroinstallationsarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Zimmerarbeiten; Dach- und Klempnerarbeiten; Photovoltaikanlage; Fenster und Türen; Metallbauarbeiten; Estricharbeiten; Mobile Trennwände; Trockenbauarbeiten; Fliesen- und Plattenarbeiten; Tischlerarbeiten; Malerarbeiten

Für den Neubau der Feuerwehr Veenhusen sind alle Aufträge vergeben worden:

  • Erd-, Kanalisations- und Pflasterarbeiten; Rohbauarbeiten; Fenster und Außentüren; Blitzschutz- und Erdungsanlage; Stahlbau, Dach und Wand; Sanitärarbeiten;  Zimmerarbeiten; Elektroinstallationsarbeiten; Photovoltaikanlage; Lufttechnische Anlagen, Flachdachabdichtung und Klempnerarbeiten; Rüttelboden; Trockenbauarbeiten; Wärmeversorgungsanlagen; Sektionaltore; Schlosserarbeiten; Mobile Trennwände; Fliesenarbeiten; Estricharbeiten; Bodenbelagsarbeiten; Tischlerarbeiten; Maler- und Tapezierarbeiten und Bauendreinigung

Informationen über geplante Vergaben

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen fortlaufend über geplante Vergaben zu informieren:

Gemäß § 20 Abs. 4 (VOB/A) über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.


Informationen nach Zuschlagserteilung

Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen nach Zuschlagserteilung zu informieren:

1. Bekanntmachung vergebener Aufträge/Zuschlagsbekanntmachung in EU-weiten Vergabeverfahren

2. Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

3. Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 3 Abs. 3 NWertVO bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.

4. Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bei  Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.


Ansprechpartner/in

Herr M. Müller
Amtsleiter Rechtsamt

Frau I. Franken
Vergaben