Vergabeverfahren der Gemeinde Moormerland
Für den Neubau der Sporthalle Neermoor wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:
- Rohbauarbeiten; Zimmerarbeiten; Dacharbeiten
Für die Erweiterung der Kita Jheringsfehn wurden folgende Gewerke bereits beauftragt:
- Erd- und Abbrucharbeiten; Pfahlgründungsarbeiten; Rohbauarbeiten; Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik; Elektroinstallationsarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Zimmerarbeiten; Dach- und Klempnerarbeiten; Photovoltaikanlage; Fenster und Türen; Metallbauarbeiten; Estricharbeiten; Mobile Trennwände; Trockenbauarbeiten; Fliesen- und Plattenarbeiten; Tischlerarbeiten; Malerarbeiten; Bodenbelagsarbeiten; Möbel (Tischlerarbeiten)
Für den Neubau des Rathauses (1. Bauabschnitt) sind alle Gewerke beauftragt worden:
- Bauhauptarbeiten; Grundleitungen; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Aufzugsanlage; Scherenhubtisch; Heizungs- und Lüftungsarbeiten; Sanitärarbeiten; Elektroinstallationsarbeiten; Photovoltaikanlage; Tischlerarbeiten (Holzfenster); Dachabdichtungsarbeiten; Erd-, Pflaster- und Kanalbauarbeiten; Fassadenbekleidung/Zinkscharen; Trockenbauarbeiten; Mobile Trennwand; Fliesenarbeiten; Tischlerarbeiten (Zargen/Innentüren), Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten
Informationen über geplante Vergaben
Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen fortlaufend über geplante Vergaben zu informieren:
Gemäß § 20 Abs. 4 (VOB/A) über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Informationen nach Zuschlagserteilung
Die Gemeinde Moormerland ist in ihrer Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Unternehmen nach Zuschlagserteilung zu informieren:
1. Bekanntmachung vergebener Aufträge/Zuschlagsbekanntmachung in EU-weiten Vergabeverfahren
2. Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.
3. Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 3 Abs. 3 NWertVO bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten.
4. Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.
Ansprechpartner/in
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Theodor-Heuss-Str. 12
26802 Moormerland
- 04954801-113
- 04954801-111