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Förderung von Balkonkraftwerke

Energieeinsparung, die Förderung erneuerbarer Energie, sowie die Einsparung von CO2-Emmissionen aber auch der allgemeine Klimaschutz sind die Ziele, die sich die Gemeinde Moormerland gesetzt hat.

Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit einer Steigerung der Kosten für Strom- und Stromnebenabgaben.

Die Gemeinde Moormerland hat für 2023 insgesamt 30.000 € an Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Balkonkraftwerken bereitgestellt und eine entsprechende Richtlinie für die Förderung von sog. Balkonkraftwerken beschlossen. Es ist ein kleiner Beitrag, um die Energiewende zu unterstützen und Privathaushalte zu entlasten. Es wird ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150,00 € gewährt.

Hinweis für alle, die einen Förderbescheid erhalten haben:
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob das von Ihnen favorisierte Balkonkraftwerk der Richtlinie entspricht, schicken Sie uns gerne über das Online-Portal eine Anfrage mit den Daten oder mit einem Link zu dem Balkonkraftwerk. 
Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen melden.


Balkonkraftwerk 2. Förderrunde

Nach dem ersten Förderzeitraum im September 2023 stehen noch Mittel zur Verfügung. Die Gemeinde Moormerland startet nun einen 2. Förderaufruf.

Wie können Sie an der Förderung teilnehmen?

Um an unserem Förderprogramm für Balkonkraftwerke teilzunehmen zu können, ist er erforderlich sich beim Serviceportal der Gemeinde Moormerland zu registrieren.

Hier können Sie dann in der Zeit vom 18.10.2023 ab 10 Uhr bis zum 25.10.2023 bis 10 Uhr einen Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Bewilligung des Zuschusses ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen dürfen. Bereits erworbene Balkonkraftwerke werden nicht bezuschusst.

Hinweis: Falls mehr Anträge gestellt werden als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird per Los entschieden.

Förderrichtline und Infoblatt:

Um ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber und danach die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.

(Die EWE NETZ GmbH stellt auf ihrer Seite zudem ein Hinweisblatt zu Stecker-fertigen Erzeugungsanlagen und eine Klickanleitung zum Ausfüllen der Online-Anmeldung zur Verfügung.)


Balkonkraftwerk 1. Förderrunde

Wie können Sie an der Förderung teilnehmen?

Um an unserem Förderprogramm für Balkonkraftwerke teilzunehmen zu können, ist er erforderlich sich beim Serviceportal der Gemeinde Moormerland zu registrieren.

Hier können Sie dann in der Zeit vom vom 28.08.23 ab 10 Uhr bis zum 04.09.23 bis 10 Uhr einen Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Bewilligung des Zuschusses ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen dürfen. Bereits erworbene Balkonkraftwerke werden nicht bezuschusst.

Hinweis: Falls mehr Anträge gestellt werden als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird per Los entschieden.

Förderrichtline und Infoblatt:

Um ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber und danach die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.

(Die EWE NETZ GmbH stellt auf ihrer Seite zudem ein Hinweisblatt zu Stecker-fertigen Erzeugungsanlagen und eine Klickanleitung zum Ausfüllen der Online-Anmeldung zur Verfügung.)