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Die Wieken in der Gemeinde Moormerland

Wiekenpflege

Die Gemeinde Moormerland bemüht sich um eine umfassende Verbesserung des Wiekensystems in ihrem Gemeindegebiet mit dem Ziel der Entwicklung und teilweisen Wiederherstellung des fehntypischen Landschaftsbildes. Auch die Sicherstellung von Entwässerungsfunktionen sind Bestandteil der Bemühungen. Zudem sind enge Abstimmungen mit der unteren Naturschutz-, Wasser-, Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Leer erforderlich.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.09.2018 wurden die bestehenden Staustufen bzw. Sohlgleiten inspiziert. Die vorhandenen Staustufen bzw. Sohlgleiten in der Altebeek, Rudolfswieke und Georgswieke sind in einem guten Zustand, so dass umfangreiche Sanierungsarbeiten nicht erforderlich sind. Lediglich die bisher bereits vorhandene Staustufe in der Georgswieke bei der Goldbachbrücke musste neu abgedichtet werden. Im Bereich der Hookswieke vor dem Sauteler Kanal wurde provisorisch eine Staustufe errichtet, die dazu dient, den Wasserstand als Rückstau zur Westerwieke zu erhöhen. Um diese Maßnahme als endgültiges Bauwerk zu verwirklichen, ist ein wasserrechtliches Verfahren notwendig. Zu dieser Maßnahme kamen durchweg positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung bzw. von den Anwohnern, so dass das Verfahren hierzu eingeleitet werden kann.

Die Einrichtung einer Staustufe in diesem Bereich ist notwendig, da im Hinblick auf die Regelwasserpegel des Sauteler Kanals und der Hookswieke eine große Diskrepanz besteht. I.d.R. ist der Wasserpegel des Sauteler Kanals zwischen 70 und 90 Zentimeter niedriger als in der Hookswieke, so dass eine natürliche Wasserzuführung in die Hookswieke nicht gegeben ist. Gleiches gilt für die Altebeek, deren Pegel ebenfalls bis zu einem Meter über dem Niveau des Sauteler Kanals liegt.

Als weitere Maßnahmen sind die laufenden Entschlammungen der Wieken, insbesondere der Westerwieke von der Georgswieke bis zur Hookswieke sowie der Hookswieke von der Westerwieke bis zum Sauteler Kanal umzusetzen. Diese Entschlammungsmaßnahmen sind auch Gegenstand des mit Datum vom 30.01.2006 planfestgestellten Verfahrens „Entwicklung typischer Landschaften in der Gemeinde Moormerland“.

Aufgrund von geänderten Anforderungen zu dem Zeitpunkt der Erstellung des „Planverfahren zur Entwicklung typischer Landschaften in der Gemeinde Moormerland“ sowohl im Naturschutz- als auch im Abfallrecht sind zahlreiche Untersuchungen notwendig. Hierzu ist es u.a. erforderlich, dass durch Planungsbüros Kartierungen vor Ort durchgeführt werden.

Folgende wurden beauftragt und liegen größtenteils bereits vor:

  • Brutvogelkartierung
  • Amphibienkartierung
  • Libellenkartierung
  • Biotoptypenkartierung
  • Kartierung der Fischfauna
  • Kartierung der Teichmuscheln

Darüber hinaus sind Sedimentuntersuchungen vorzunehmen, um eine Einstufung des Boden- bzw. Schlammaushubs zu erhalten. Dieser Aushub gilt nach aktuellem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) als Abfall und ist, je nach Einstufung, zu entsorgen. Entsprechend der Einstufung in eine der Schadstoffklassen kann dieses dazu führen, dass die Entschlammung eine massive Kostensteigerung nach sich zieht. Im Hinblick auf mögliche Belastungen in den Sedimenten kann der Aushub dann nicht mehr, wie früher üblich, auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht, sondern muss ggfs. deponiert werden.

Im Zeitraum seit 2019 wurden 7 kleinere Abschnitte der Altebeek unter vorheriger Biotoptypenkartierung sowie ökologischer Baubegleitung geräumt. Die im Vorfeld durchgeführt Sedimentuntersuchung ergab keine negativen Werte, so dass der Schlamm auf einer Fläche der Gemeinde zum Trocknen zwischengelagert wurde.

Die weiteren Maßnahmen zur Entschlammung der Hookswieke (beginnend an der Westerwieke in Richtung Sauteler Kanal) und Westerwieke (von der Georgswieke bis zur Hookswieke) sind in Vorbereitung. Im Hinblick auf die Verbringung des Aushubs hat noch eine Sedimentuntersuchung zu erfolgen. Sofern keine Schadstoffe festgestellt werden, ist eine landwirtschaftliche Verwertung, d.h. Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen, möglich. Hierfür sind noch entsprechende Flächen zu akquirieren und auf ihre Eignung hin zu untersuchen.

Die Biomasse aus der Gewässerräumung 2019/2020 wurde innerhalb von 14 Tagen von den Gewässern abgefahren u. zwischengelagert. Die Beprobung dieser Biomasse hat stattgefunden. Aufgrund der ermittelten Parameter ist eine Aufbringung auf landwirtschaftlichen Flächen nicht möglich. Für die Entsorgung des zwischengelagerten Materials ist eine Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Unternehmens erforderlich. In der ersten Jahreshälfte 2020 war eine Ausschreibung nicht möglich, da der Gemeinde Moormerland noch kein genehmigter Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 vorlag. Mit der Genehmigung des Haushaltes im Juni 2020 können die Maßnahmen weitergeführt werden.

Ebenfalls steht die Mahd der Uferböschungen der Wieken an. Auch hier sind zahlreiche Bestimmungen (Naturschutz, Artenschutz) einzuhalten. Ergänzend liegt ein politischer Antrag zur Mahd und Entschlammung der Wieken vor, der nach der Sommerpause 2020 beraten wird.

Das Thema „Wiekenunterhaltung“ ist ein komplexer Themenbereich. So ist bereits im Vorfeld der turnusmäßigen Wiekenräumung im Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen, dass zum einen die Abfuhr der aus dem Gewässer entnommenen Biomasse innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat und zum anderen, dass eine zulässige Entsorgung gewährleistet ist.

Für alle notwendigen und geplanten Maßnahmen der Wieken- und allgemeinen Gewässerunterhaltungen sind erhebliche finanzielle Mittel notwendig. Im Haushalt für das Jahr 2020 wurden Mittel in Höhe von rund 250.000 € für die allgemeine Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

Auch für die folgenden Jahre werden in diesem Bereich erhebliche Mittel bereitgestellt werden müssen, da allein schon die Wiekenunterhaltung ein langfristiges Projekt darstellt.

Was steht als nächstes an?

  • Hookswieke / Westerwieke
    • Übersendung aller relevanten Unterlagen an die untere Naturschutzbehörde LK Leer – KW 24/25
    • Gespräche Landkreis Leer (untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Bodenschutzbehörde usw.)
    • Sedimentuntersuchungen Westerwieke u. Hookswieke; Beauftragung KW 24/25
    • Ausschreibung Entschlammung Westerwieke (Georgswieke bis Hookswieke); Maßnahme nach Ergebnis Sedimentuntersuchung und Gespräch LK Leer
    • Ausschreibung Entschlammung Hookswieke (Westerwieke bis Sauteler Kanal); Maßnahme nach Ergebnis Sedimentuntersuchung und Gespräch LK Leer
  • Ausschreibung Wiekenräumung, Maßnahme im August 2020
    • Entsorgung Mahd Wieken, Maßnahme Anschluss an die Räumung
  • Wasserrechtliches Verfahren Sohlgleite/Staustufe Hookswieke kurz vor dem Sauteler Kanal