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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Bekanntmachung der Gemeinde Moormerland


Durch Veröffentlichung in der Ostfriesen Zeitung sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Moormerland in der Zeit vom 03.09.2025 bis zum 06.10.2025 wird folgendes gem. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Moormerland in der Fassung vom 30.06.2022 ortsüblich bekanntgemacht.


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 dem Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung analog zu § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung in der Zeit vom 03.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 im Internet auf der Seite der Gemeinde Moormerland im Bereich „Aktuelles“ veröffentlicht.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht für alle interessierten Menschen die Möglichkeit, den vorgenannten Entwurf durch Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland während der Öffnungszeiten
(montags, dienstags, mittwochs, freitags 08:30 – 12:30 Uhr sowie donnerstags 14:30 – 17:00 Uhr) im Dezernat IV – Bauen und Planen, Einsicht zu nehmen.


Während der Veröffentlichungsfrist wird allen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und sie zu erörtern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse waermeplanung@moormerland.de abgegeben werden. Sofern erforderlich, können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben können.


Die Gemeinde Moormerland verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, sofern diese mit einer Stellungnahme abgegeben werden. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet erfolgt nicht. Eine Weitergabe
personenbezogener Daten an politische Gremien ist möglich, sofern und soweit die Weitergabe erforderlich ist, um eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können. Werden Stellungnahmen anonym abgegeben, kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nicht
erfolgen.


Moormerland, 27.08.2025
Der Bürgermeister
Hendrik Schulz