Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland am 28.01.2026 die Aufstellung der 46. Flächennutzungsplanänderung beschlossen, dem Vorentwurf der 46. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Mit der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung von Gewerbeflächen für einen Bereich zur Größe von ca. 56,5 ha im Ortsteil Oldersum, südlich der BAB 31 und östlich der Auricher Landstraße (L 1), in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Riepe angrenzend an das Gemeindegebiet der Gemeinde Ihlow.
Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moormerland soll zusammen mit einer weiteren Gewerbefläche auf dem Gebiet der Gemeinde Ihlow (sh. Bauleitplanung der Gemeinde Ihlow, 70. Änderung des Flächennutzungsplanes) die planungsrechtliche Grundlage für ein gemeindeübergreifendes Gewerbegebiet (Interkommunales Gewerbegebiet „Ihlow-Moormerland“) schaffen.
Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dieser Übersichtskarte.
Der Vorentwurf der 46. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.03.2026 bis 17.04.2026 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die in den Planungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften, sind im Planungsamt der Gemeinde Moormerland einsehbar.
Die Planunterlagen können zudem gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp-verbund.de eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben, diese sollen möglichst elektronisch, per E-Mail an Bauleitplanung(at)moormerland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (postalisch, zur Niederschrift) abgegeben werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
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Moormerland, den 04.03.2026
Der Bürgermeister
Schulz