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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 23 mit örtlichen Bauvorschriften für ein Gebiet im Bereich Norderstraße 13

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2026 dem Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 23 mit öffentlichen Bauvorschriften zugestimmt und die erneute Veröffentlichung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Moormerland hat am 07.07.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 23 mit öffentlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.02.2025 wurde dem Entwurf der des Bebauungsplanes Nr. N 23 nebst Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung fand in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 statt. Durch eine erforderliche Korrektur im Bebauungsplanentwurf, die sich auf die Grundzüge der Planung auswirken, findet eine erneute, Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. N 23 ergibt sich aus dieser Übersichtskarte.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N 23 nebst Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.11.2026 bis 02.12.2026 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Warsingsfehn, Dezernat IV – Planungsamt, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, während der Dienststunden (montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr, freitags von 8.30 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die in den Planungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften, sind im Planungsamt der Gemeinde Moormerland einsehbar. 

Die Planunterlagen können zudem gemäß§ 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter www.moormerland.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp-verbund.de eingesehen werden. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben, diese sollen möglichst elektronisch, per E-Mail an Bauleitplanung@moormerland.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (postalisch, zur Niederschrift) abgegeben werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Die offizielle Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Moormerland finden Sie HIER.

 

Moormerland, den 30.10.2026

Der Bürgermeister

Schulz